Der Württembergische Fußball-Verband (WFV) hatte gegen den Haupttäter der schockierenden Übergriffe vom Mai 2014 die höchstmögliche Strafe verhängt: Zwei Jahre Sperre. Dass er nun auch strafrechtlich nicht mit einer Geldstrafe davonkam, war ein genauso zwingendes wie wichtiges Signal. Die neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung plus die 1500 Euro Schmerzensgeldzahlung sind für einen nicht vorbestraften Menschen eine Strafe , die durchaus weh tut. Der geschädigte Schiedsrichter hat neben seinen schwer messbaren seelischen Schmerzen zum Glück nur Prellungen erlitten. Es muss nicht erst zu einem Schädel-Hirn-Trauma oder einer noch schwerer wiegenden Verletzung kommen, damit im Sinne der Abschreckung ein wirksames Urteil ausgesprochen wird.Die Strafen sind hart, aber sind sie auch hart ... [mehr]


Ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest
Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest