FFP2-Pflicht im ÖPNV

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Seit vergangenem Samstag gilt in allen Fahrzeugen und an den Haltestellen und Bahnhöfen im VVS-Netz eine FFP2-Masken-Pflicht. Das neue Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“) sieht eine Tragepflicht von „FFP2- oder vergleichbaren Masken (KN95/N95-Masken)“ im öffentlichen Personennahverkehr vor.
Die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch „OP-Masken“ erlaubt, entfällt.